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§ 28 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Berichterstattung

Kirchenrat - Kirchenrätliche Kommissionen
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§ 28 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Berichterstattung

1. Die Kommissionen halten ihre Beschlüsse in einem Protokoll fest, das sie an das Präsidium des Kirchenrates weiterleiten. Sie erstatten dem Kirchenrat jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.

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