187.141
CH-TG
§ 28 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Berichterstattung
Kirchenrat - Kirchenrätliche Kommissionen
§ 28 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Berichterstattung
1. Die Kommissionen halten ihre Beschlüsse in einem Protokoll fest, das sie an das Präsidium des Kirchenrates weiterleiten. Sie erstatten dem Kirchenrat jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.