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§ 27 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Kompetenzen der Kommissionen

Kirchenrat - Kirchenrätliche Kommissionen
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§ 27 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Kompetenzen der Kommissionen

1. Die Aufgaben und Kompetenzen der Kommissionen werden in einer gesetzlichen Grundlage oder in einem Beschluss des Kirchenrates festgelegt.

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