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§ 25 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Präsidium

Kirchenrat - Kirchenrätliche Kommissionen
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§ 25 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Präsidium

1. Kommissionen werden in der Regel durch das für das betreffende Ressort zuständige Mitglied des Kirchenrates präsidiert. Im übrigen konstituieren sich die Kommissionen selbst.

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