187.141
CH-TG
§ 25 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Präsidium
Kirchenrat - Kirchenrätliche Kommissionen
§ 25 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Präsidium
1. Kommissionen werden in der Regel durch das für das betreffende Ressort zuständige Mitglied des Kirchenrates präsidiert. Im übrigen konstituieren sich die Kommissionen selbst.