§ 23 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Präsidium
§ 23 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Präsidium
1. Das Präsidium umfasst insbesondere folgende Aufgaben
1. Kirchenratssitzungen vorbereiten und leiten
2. Die eingehenden Geschäfte prüfen und über deren Erledigungsart entscheiden
3. Entscheiden über Geschäfte, deren Behandlung durch Reglemente, Erlasse oder langjährige Übung gegeben sind und diese in Protokollen festhalten, die der Gesamtbehörde zur Kenntnisnahme unterbreitet werden
4. Den Geschäftsgang überwachen und die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts und ressortunabhängigen Sachgebieten, den Ausschüssen, der Verwaltung und den Arbeitsstellen organisieren
5. Die Gesamtbehörde gegen aussen und gegenüber den Kirchgemeinden sowie der Verwaltung, den Dienststellen, den Inhabern gesamtkirchlicher Ämter und Kommissionen repräsentieren und vertreten, soweit diese Aufgabe nicht delegiert wird
6. Das landeskirchliche Personal gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Ressortverantwortlichen führen
7. Die Öffentlichkeit im Namen der Gesamtbehörde informieren