187.141
CH-TG
§ 22 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Finanzkompetenz
Kirchenrat - Ressorts
§ 22 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Finanzkompetenz
1. Die Ressortverantwortlichen treffen Finanzentscheide in ihrem Sachgebiet bis zum Betrage von Fr. 1'000. Ausgenommen sind vertraglich vereinbarte Ausgaben. Sie visieren die Rechnungen, können aber diese Aufgabe ganz oder teilweise auch an Mitarbeitende übertragen.
2. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen landeskirchlichen Mitarbeitenden und dem Kirchenrat.