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§ 21 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Aufgaben

Kirchenrat - Ressorts
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§ 21 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Aufgaben

1. Die Zuständigkeit für ein Ressort umfasst hauptsächlich folgende Aufgaben

1. Formulierung der kurz- und mittelfristigen Zielsetzungen und Aufzeigen der künftigen Aufgaben

2. Erarbeitung eines Budgetentwurfs zuhanden des Kirchenrates in Zusammenarbeit mit dem Amt oder den Ämtern

3. Vorbereitung von Anträgen aus dem Ressort an den Kirchenrat allenfalls in Zusammenarbeit mit den Kommissionen oder den landeskirchlichen Angestellten

4. Vertretung des Budgets und der Anträge im Kirchenrat und gegebenenfalls gegenüber der Synode

5. Begleitung von Projekten, die zu Kirchenratsbeschlüssen führen oder solche vollziehen

6. Führung oder Vertretung in den zugeordneten Kommissionen

7. Wahrnehmung von Delegationen

8. Operative Führung des Ressorts: Überwachung der Aufgabenerfüllung und Verantwortung für den Vollzug der Beschlüsse und die Einhaltung des Budgets

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