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§ 19 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Publikation

Kirchenrat - Sitzungen
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§ 19 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Publikation

1. Verhandlungen und Beschlüsse von allgemeinem Interesse sind, sofern nicht Zweckmässigkeits- oder andere Gründe die Geheimhaltung erfordern, in angemessener Weise zu publizieren. Die Publikation erfolgt auf der Website der evangelischen Landeskirche.

2. In besonderen Fällen kann die Information vorgezogen oder in anderer Form (z.B. Medienkonferenz, Infoveranstaltung) erfolgen. Diese Fälle sind im Kirchenrat abzusprechen.

3. Entscheide mit rechtssetzendem Charakter werden im Amtsblatt des Kantons Thurgau veröffentlicht.

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