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187.141 CH-TG

§ 18 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Mitteilung der Beschlüsse

Kirchenrat - Sitzungen
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§ 18 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Mitteilung der Beschlüsse

1. Beschlüsse - allenfalls als Vorinformation in Kurzform - und Erwägungen des Kirchenrates sind den Betroffenen durch Protokollauszug oder in Briefform mitzuteilen.

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