187.141
CH-TG
§ 18 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Mitteilung der Beschlüsse
Kirchenrat - Sitzungen
§ 18 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Mitteilung der Beschlüsse
1. Beschlüsse - allenfalls als Vorinformation in Kurzform - und Erwägungen des Kirchenrates sind den Betroffenen durch Protokollauszug oder in Briefform mitzuteilen.