187.141
CH-TG
§ 17 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Protokoll
Kirchenrat - Sitzungen
§ 17 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Protokoll
1. Die Protokollführung im Kirchenrat obliegt dem Kirchenratsaktuariat oder dessen Stellvertretung. Das Protokoll wird grundsätzlich an der folgenden Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
2. Es umfasst die Beschlüsse und Zwischenentscheide inklusive deren Begründung. Ferner enthält es Absprachen über das weitere Vorgehen sowie wesentliche Erwägungen und den wesentlichen Inhalt von Orientierungen. Nicht einstimmig gefasste Beschlüsse sind mit den Stimmenzahlen zu protokollieren.