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§ 13 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Einladung und Unterlagen

Kirchenrat - Sitzungen
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§ 13 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Einladung und Unterlagen

1. Einladung und Sitzungsunterlagen sind rechtzeitig zuzustellen, so dass sie in der Regel zwei Tage vor der Sitzung im Besitz der Ratsmitglieder sind.

2. Zu den Sitzungsunterlagen gehören Traktandenliste, Beschlussanträge für alle wesentlichen zum Beschluss traktandierten Geschäfte, zur Meinungsbildung wesentliche ergänzende Unterlagen sowie das Protokoll der letzten Sitzung.

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