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§ 12 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Termine und Teilnahme

Kirchenrat - Sitzungen
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§ 12 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Termine und Teilnahme

1. Es finden in der Regel monatlich zwei bis vier Sitzungen statt. Eine ausserordentliche Sitzung findet statt auf Einladung des Kirchenratspräsidiums aufgrund anstehender Geschäfte oder auf Begehren der Mehrheit der Mitglieder.

2. Die Mitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Im Verhinderungsfall ist das Präsidium rechtzeitig zu informieren.

3. Zur Beratung einzelner Traktanden können Kommissionsmitglieder oder andere Sachverständige beigezogen werden. Über die Teilnahme entscheidet das Präsidium allenfalls in Absprache mit den Ressortverantwortlichen. Die Teilnahme ist auf der Traktandenliste aufzuführen.

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