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187.141 CH-TG

§ 1 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau - Präsidium

Kirchenrat - Allgemeines
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§ 1 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau · Präsidium

1. Das Kirchenratspräsidium führt den Vorsitz an den Sitzungen, regelt den schriftlichen Verkehr des Kollegiums und beaufsichtigt die Kirchenratskanzlei.

2. Ist es verhindert, tritt das Vizepräsidium und nachfolgend das amtsälteste Mitglied des Kirchenrates an seine Stelle.

Präsidium § 2 Geschäftsreglement des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau →

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