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§ 9 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Ordentliche und ausserordentliche Sitzungen

Sitzungen
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§ 9 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Ordentliche und ausserordentliche Sitzungen

1. Die Synode versammelt sich ordentlicherweise zweimal im Jahr, in der Regel am letzten Montag im Juni zur Sommer- und am letzten Montag im November zur Herbstsession.

2. Ausserordentlicherweise wird sie einberufen

1. auf eigenen Beschluss

2. auf ein von mindestens einem Viertel der Mitglieder beim Präsidenten oder der Präsidentin der Synode gestelltes Begehren

3. auf Verlangen des Büros der Synode

4. auf Verlangen des Kirchenrates

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