187.14
CH-TG
§ 73 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Entschädigungen
Entschädigungen
§ 73 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Entschädigungen
1. Die Mitglieder der Synode und ihrer Kommissionen beziehen Entschädigungen gemäss der Verordnung der Synode über Entschädigungen in der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau.
2. Die Entschädigung für das Erstellen von Protokollen der Synode, besondere Aufträge, wie Ausarbeitung von Berichten und Vorschlägen von Erlassen der Synode, wird von der Kommission im Einvernehmen mit dem Kirchenrat festgelegt.