Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
187.14 CH-TG

§ 7 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Aufgaben der Stimmenzähler und Stimmenzählerinnen

Das Büro
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (74 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Aufgaben der Stimmenzähler und Stimmenzählerinnen

1. Die Stimmenzähler und Stimmenzählerinnen ermitteln die Ergebnisse der Wahlen und Abstimmungen.

2. Wenn offene Abstimmungen Zweifel über die Mehrheit und Minderheit ergeben, kann der Präsident oder die Präsidentin oder ein Mitglied der Synode die Auszählung der Stimmen verlangen.

3. Bei geheimen Wahlen und Abstimmungen bilden die Stimmenzähler und Stimmenzählerinnen mit dem Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin das Wahlbüro.

4. Sie kontrollieren und zählen die ausgeteilten und eingegangenen Stimmzettel und protokollieren das Ergebnis.

← § 6 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau Konstituierende Sitzung § 8 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →