187.14
CH-TG
§ 68 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Spezialkommissionen, Vorberatende Kommissionen
Kommissionen
§ 68 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Spezialkommissionen, Vorberatende Kommissionen
1. Die Synode kann Spezialkommissionen und für die Vorberatung von Verordnungen und Sachgeschäften vorberatende Kommissionen einsetzen, deren Mitgliederzahl sie selbst bestimmt.
2. Die Synode kann die Wahl der Mitglieder dieser Kommissionen dem Büro übertragen.