187.14
CH-TG
§ 65 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Geschäftsprüfungskommission
Kommissionen
§ 65 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Geschäftsprüfungskommission
1. Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus sieben Mitgliedern.
2. Die Geschäftsprüfungskommission nimmt zuhanden der Synode Stellung zum Rechenschaftsbericht des Kirchenrates, zu Voranschlag und Rechnungen sowie zu Sachgeschäften, für die keine vorberatende Kommission eingesetzt wird.