187.14
CH-TG
§ 53 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Erste Lesung
Verhandlungsordnung - Gesetze und Verordnungen
§ 53 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Erste Lesung
1. Änderungen der Kirchenverfassung und der Kirchenordnung werden zweimal beraten, weitere Erlasse auf Beschluss der Synode.
2. Ergeben sich in der ersten Lesung wesentliche Änderungen, ist die neue Fassung zuzustellen.