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§ 47 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Protokoll

Verhandlungsordnung - Allgemeines
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§ 47 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Protokoll

1. Das Protokoll gibt Aufschluss über Ort und Zeit der Sitzung, die Teilnehmenden und über den Gang der Verhandlungen. Anträge sind im Wortlaut aufzunehmen.

2. Abstimmungen werden mit ihrem Ergebnis, bei Auszählung mit den Stimmenzahlen protokolliert.

3. Dem Aktuariat ist die Verwendung von Aufnahmegeräten als Hilfsmittel erlaubt.

4. Massgeblich ist das schriftliche Protokoll. Die Aufzeichnungen sind nach Genehmigung des Protokolls zu löschen.

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