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187.14 CH-TG

§ 46 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Behördenreferendum

Verhandlungsordnung - Allgemeines
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§ 46 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Behördenreferendum

1. Wird ein Erlass gemäss § 10 der Kirchenverfassung angenommen, stellt der Präsident oder die Präsidentin die Frage, wer sich für eine Volksabstimmung ausspricht.

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