187.14
CH-TG
§ 46 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Behördenreferendum
Verhandlungsordnung - Allgemeines
§ 46 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Behördenreferendum
1. Wird ein Erlass gemäss § 10 der Kirchenverfassung angenommen, stellt der Präsident oder die Präsidentin die Frage, wer sich für eine Volksabstimmung ausspricht.