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187.14 CH-TG

§ 44 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Schlussabstimmung, Bereinigung

Verhandlungsordnung - Allgemeines
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§ 44 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Schlussabstimmung, Bereinigung

1. Am Schluss der Beratungen findet eine Schlussabstimmung statt.

2. Das Aktuariat des Kirchenrates erstellt aufgrund des Protokolls die bereinigte Fassung des Erlasses.

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