187.14
CH-TG
§ 44 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Schlussabstimmung, Bereinigung
Verhandlungsordnung - Allgemeines
§ 44 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Schlussabstimmung, Bereinigung
1. Am Schluss der Beratungen findet eine Schlussabstimmung statt.
2. Das Aktuariat des Kirchenrates erstellt aufgrund des Protokolls die bereinigte Fassung des Erlasses.