187.14
CH-TG
§ 42 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Stimme des Präsidenten oder der Präsidentin
Verhandlungsordnung - Allgemeines
§ 42 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Stimme des Präsidenten oder der Präsidentin
1. Bei Abstimmungen übt der Präsident oder die Präsidentin das Stimmrecht wie die übrigen Mitglieder aus.
2. Ergibt sich bei offenen Abstimmungen Stimmengleichheit, gilt jener Antrag als angenommen, für den der Präsident oder die Präsidentin gestimmt hat.
3. Bei vorheriger Stimmenthaltung fällt er oder sie den Stichentscheid.