187.14
CH-TG
§ 41 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Abstimmung durch Namensaufruf
Verhandlungsordnung - Allgemeines
§ 41 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Abstimmung durch Namensaufruf
1. Auf Verlangen von mindestens 20 Mitgliedern ist mit Namensaufruf abzustimmen.
2. Dabei gibt jedes Mitglied unmittelbar nach dem Aufruf seine Stimme ab.
3. Seine Stellungnahme wird im Protokoll festgehalten.