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187.14 CH-TG

§ 40 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Geheime Abstimmung

Verhandlungsordnung - Allgemeines
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§ 40 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Geheime Abstimmung

1. Wird geheime Abstimmung verlangt, ist zuerst und ohne Diskussion über diesen Ordnungsantrag abzustimmen.

2. Die geheime Abstimmung muss durchgeführt werden, wenn mindestens ein Viertel der Stimmenden dies verlangt.

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