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§ 4 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Zusammensetzung

Das Büro
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§ 4 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Zusammensetzung

1. Die Synode wählt das Büro. Dieses umfasst

1. den Präsidenten oder die Präsidentin

2. den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin

3. das Aktuariat mit zwei Mitgliedern

4. vier Stimmenzähler und/oder Stimmenzählerinnen

2. Bei ihrer Wahl ist auf eine ausgewogene Vertretung von ordinierten und nicht ordinierten Mitgliedern zu achten.

3. Die Synode wählt zudem ein ständiges Ersatzmitglied. Es nimmt nicht an den Bürositzungen teil.

4. Personen, die das Präsidium oder Vizepräsidium innehatten, sind nach Ablauf ihrer Amtsdauer nicht sofort wieder für dasselbe Amt wählbar.

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