187.14
CH-TG
§ 39 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Durchführung der Abstimmung
Verhandlungsordnung - Allgemeines
§ 39 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Durchführung der Abstimmung
1. In der Regel wird die Abstimmung offen durchgeführt. Sie geschieht durch Aufstehen oder mittels einer elektronischen Abstimmungsanlage.
2. Auf Anordnung des Präsidenten oder der Präsidentin oder auf Begehren eines Mitgliedes sind die Stimmen zu zählen und es ist das Gegenmehr aufzunehmen.
3. Bei allen Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der Stimmenden.