187.14
CH-TG
§ 37 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Abstimmungsvorbereitung
Verhandlungsordnung - Allgemeines
§ 37 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Abstimmungsvorbereitung
1. Nach Schluss der Diskussion stellt der Präsident oder die Präsidentin die Anträge zusammen und legt dar, wie abgestimmt werden soll.
2. Wird ein anderes Verfahren beantragt und schliesst sich der Präsident oder die Präsidentin diesem Antrag nicht an, entscheidet die Synode.
3. Dem Begehren, über eine Frage getrennt abzustimmen, soll grundsätzlich entsprochen werden.