187.14
CH-TG
§ 35 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Ordnungsanträge
Verhandlungsordnung - Allgemeines
§ 35 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Ordnungsanträge
1. Anträge, die das Verfahren betreffen, sind Ordnungsanträge.
2. Ist ein Ordnungsantrag gestellt, wird die Diskussion auf diesen beschränkt und die materielle Beratung erst nach dem Entscheid über den Ordnungsantrag fortgesetzt.
3. Der Antrag auf Schluss der Diskussion ist ein Ordnungsantrag.
4. Bei seiner Annahme erhalten nur noch die bereits angemeldeten Votanten oder Votantinnen das Wort.
5. Die für den Kirchenrat und die Kommission Sprechenden haben Anrecht auf ein Schlusswort.