187.14
CH-TG
§ 33 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Beratung umfangreicherer Vorlagen
Verhandlungsordnung - Allgemeines
§ 33 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Beratung umfangreicherer Vorlagen
1. Besteht eine Vorlage aus mehreren Bestimmungen, werden diese einzeln beraten, falls die Synode nichts anderes beschliesst.