187.14
CH-TG
§ 32 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Geschäft mit Kommissionsbericht
Verhandlungsordnung - Allgemeines
§ 32 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Geschäft mit Kommissionsbericht
1. Liegt ein Kommissionsbericht vor, erhält zuerst ein Mitglied der Kommission das Wort.
2. Anschliessend eröffnet der Präsident oder die Präsidentin die Diskussion.