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187.14 CH-TG

§ 32 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Geschäft mit Kommissionsbericht

Verhandlungsordnung - Allgemeines
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§ 32 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Geschäft mit Kommissionsbericht

1. Liegt ein Kommissionsbericht vor, erhält zuerst ein Mitglied der Kommission das Wort.

2. Anschliessend eröffnet der Präsident oder die Präsidentin die Diskussion.

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