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187.14 CH-TG

§ 30 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Materielle Beratung

Verhandlungsordnung - Allgemeines
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§ 30 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Materielle Beratung

1. Bei materiellen Beratungen kann jedes Mitglied Änderungen, Streichungen oder Zusätze beantragen.

2. Materielle Anträge sind dem Präsidenten oder der Präsidentin vor der Abstimmung schriftlich einzureichen.

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