187.14
CH-TG
§ 30 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Materielle Beratung
Verhandlungsordnung - Allgemeines
§ 30 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Materielle Beratung
1. Bei materiellen Beratungen kann jedes Mitglied Änderungen, Streichungen oder Zusätze beantragen.
2. Materielle Anträge sind dem Präsidenten oder der Präsidentin vor der Abstimmung schriftlich einzureichen.