187.14
CH-TG
§ 29 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Diskussion
Verhandlungsordnung - Allgemeines
§ 29 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Diskussion
1. Nach dem Eintretensbeschluss eröffnet der Präsident oder die Präsidentin die Diskussion.
2. Der Präsident oder die Präsidentin erteilt das Wort in der Reihenfolge der Anmeldungen.
3. Bei Gleichzeitigkeit hat jenes Mitglied Vorrang, das zum Geschäft noch nicht gesprochen hat.
4. Referate und Voten werden unter Nennung des Namens und der Kirchgemeinde am Mikrofon vorgetragen.
5. Der Kirchenrat kann abschliessend zum Geschäft Stellung nehmen.