187.14
CH-TG
§ 24 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Vorbereitung der Geschäfte
Verhandlungsordnung - Allgemeines
§ 24 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Vorbereitung der Geschäfte
1. Entwürfe für Gesetze, Verordnungen oder Beschlüsse sowie Voranschlag, Rechnung, Rechenschaftsbericht und Kreditbegehren sind den Mitgliedern, in der Regel mit einer erläuternden Botschaft, spätestens 20 Tage vor der Sitzung wahlweise in gedruckter Form oder digital zuzustellen, sowie im Internet zu veröffentlichen.
2. Der Kirchenrat oder das Büro kann ein Geschäft einer ständigen oder speziellen weiteren Kommission zur Vorberatung übergeben.
3. Gewichtige Änderungsvorschläge der Kommission werden den Mitgliedern der Synode vor der Sitzung schriftlich bekanntgegeben.