187.14
CH-TG
§ 23 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Geschäftsordnung
Verhandlungsordnung - Allgemeines
§ 23 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Geschäftsordnung
1. Nach dem Namensaufruf steht die Geschäftsordnung zur Diskussion.
2. Über die Aufnahme nicht traktandierter Geschäfte entscheidet die Synode mit der Mehrheit der beim Namensaufruf Anwesenden.