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187.14 CH-TG

§ 23 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Geschäftsordnung

Verhandlungsordnung - Allgemeines
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§ 23 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Geschäftsordnung

1. Nach dem Namensaufruf steht die Geschäftsordnung zur Diskussion.

2. Über die Aufnahme nicht traktandierter Geschäfte entscheidet die Synode mit der Mehrheit der beim Namensaufruf Anwesenden.

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