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187.14 CH-TG

§ 19 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Berichtigungen

Sitzungen
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§ 19 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Berichtigungen

1. Medienschaffende übernehmen die Verpflichtung, auf Wunsch von Votierenden oder des Präsidenten oder der Präsidentin unzutreffende Angaben über die Verhandlungen kostenlos zu berichtigen.

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