187.14
CH-TG
§ 17 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Berichterstattung
Sitzungen
§ 17 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Berichterstattung
1. Medienschaffende haben sich beim Präsidenten oder der Präsidentin zu melden.
2. Es wird ihnen ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt.
3. Medienschaffende erhalten Einladungen und Vorlagen wie die Mitglieder der Synode.