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187.14 CH-TG

§ 16 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Öffentlichkeit

Sitzungen
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§ 16 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Öffentlichkeit

1. Die Sitzungen sind öffentlich.

2. Verlangen mindestens 20 Mitglieder der Synode oder der Kirchenrat den Ausschluss der Öffentlichkeit, wird darüber ohne Zuhörer, Zuhörerinnen und Medienschaffende verhandelt und entschieden.

3. Über geheime Beratungen besteht Schweigepflicht.

4. Beratungen über Gesetze sind stets öffentlich.

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