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187.14 CH-TG

§ 14 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Synodalgottesdienst

Sitzungen
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§ 14 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Synodalgottesdienst

1. Die Sitzungen der Synode beginnen in der Regel mit einem Gottesdienst. Die dafür vom Büro beauftragte Person muss nicht Mitglied der Synode sein.

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