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187.14 CH-TG

§ 13 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Stellung des Kirchenrates

Sitzungen
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§ 13 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Stellung des Kirchenrates

1. Die Mitglieder des Kirchenrates nehmen an den Sitzungen der Synode teil.

2. Sie haben das Recht der Mitberatung und Antragstellung.

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