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§ 10 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Einladung und Geschäftsordnung

Sitzungen
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§ 10 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Einladung und Geschäftsordnung

1. Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt durch den Präsidenten oder die Präsidentin im Einvernehmen mit dem Kirchenrat. Datum, Sitzungsort sowie allfällige Gastreferate werden gemeinsam beschlossen.

2. Einladung und Protokoll sind spätestens 20 Tage vor der Sitzung wahlweise in gedruckter Form oder digital zuzustellen sowie im Internet zu veröffentlichen.

3. Die Tages- und Geschäftsordnung ist im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen.

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