187.14
CH-TG
§ 1 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau - Konstituierende Sitzung
Konstituierung
§ 1 Geschäftsreglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau · Konstituierende Sitzung
1. Nach der Erneuerungswahl versammelt sich die Synode auf Einladung des Kirchenrates zur konstituierenden Sitzung.
2. Die Eröffnung erfolgt durch den bisherigen Präsidenten oder die bisherige Präsidentin der Synode oder, sofern dieser oder diese nicht mehr der Synode angehört, durch den Präsidenten oder die Präsidentin des Kirchenrates.
3. Er oder sie bezeichnet vorläufig einen Aktuar oder eine Aktuarin und zwei Stimmenzähler oder Stimmenzählerinnen, veranlasst den Namensaufruf und die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin.
4. Der neu gewählte Präsident oder die neu gewählte Präsidentin übernimmt den Vorsitz nach Annahme der Wahl und lässt die weiteren Mitglieder des Büros wählen.