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187.131 CH-TG

§ 7 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Organisation der Aufsichtskommission der Kirchgemeinde - Inkrafttreten

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§ 7 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Organisation der Aufsichtskommission der Kirchgemeinde · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit der Verordnung der Evangelischen Synode über die Rechtspflege in der Thurgauischen Landeskirche in Kraft.

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