§ 4 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Organisation der Aufsichtskommission der Kirchgemeinde - Aufgaben
§ 4 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Organisation der Aufsichtskommission der Kirchgemeinde · Aufgaben
1. Der Aufsichtskommission obliegt die Aufsicht über die Amtstätigkeit der Pfarrer und Pfarrerinnen sowie der Diakone und Diakoninnen in organisatorischer und administrativer Hinsicht. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse
1. Behandlung von Geschäften im Zusammenhang mit der organisatorischen und administrativen Aufsicht über die Pfarrer und Pfarrerinnen sowie über die Diakone und Diakoninnen;
2. Behandlung von Aufsichtsbeschwerden im Sinne von § 80 der Verfassung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau;
3. Entscheid über die Wiederwahl oder die Anordnung einer Bestätigungswahl für die von ihr beaufsichtigten Personen;
4. Regelung des Dienstverhältnisses, insbesondere im Rahmen der Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Besoldung der ordinierten Amtsträger und Amtsträgerinnen in den Kirchgemeinden und des Personals der Evangelischen Landeskirche.