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187.131 CH-TG

§ 2 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Organisation der Aufsichtskommission der Kirchgemeinde - Amtsdauer

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§ 2 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Organisation der Aufsichtskommission der Kirchgemeinde · Amtsdauer

1. Die Amtsdauer der Aufsichtskommission der Kirchgemeinde deckt sich mit jener der Kirchenvorsteherschaft.

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