187.131
CH-TG
§ 1 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Organisation der Aufsichtskommission der Kirchgemeinde - Aufsichtskommission
§ 1 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Organisation der Aufsichtskommission der Kirchgemeinde · Aufsichtskommission
1. Die von der Gemeinde als Kirchenvorsteher oder Kirchenvorsteherin gewählten Mitglieder der Kirchenvorsteherschaft bilden die Aufsichtskommission.