187.13
CH-TG
§ 43 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Rechtspflege der Thurgauischen Landeskirche (Rechtspflegeverordnung) - Kosten
Die Kosten
§ 43 Rechtspflegeverordnung · Kosten
1. Die amtlichen Kosten des Verfahrens umfassen die Verfahrensgebühr und die Barauslagen.
2. Im Rekurs- und Beschwerdeverfahren trägt in der Regel die unterliegende Partei die amtlichen Kosten sowie eine allfällige Parteientschädigung als ausseramtliche Kosten.