187.13
CH-TG
§ 42 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Rechtspflege der Thurgauischen Landeskirche (Rechtspflegeverordnung) - Grundsatz
Die Kosten
§ 42 Rechtspflegeverordnung · Grundsatz
1. Das Rekurs- und Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.
2. Das Aufsichtsbeschwerdeverfahren ist grundsätzlich kostenlos. Unter besonderen Umständen können von den Beteiligten amtliche Kosten erhoben werden.