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§ 4 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Rechtspflege der Thurgauischen Landeskirche (Rechtspflegeverordnung) - Entscheid

Geltungsbereich und Begriffe - Begriffe
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§ 4 Rechtspflegeverordnung · Entscheid

1. Entscheide sind Anordnungen von Behörden im Einzelfall, die sich auf das Recht der evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau oder das öffentliche Recht stützen und zum Gegenstand haben

1. die Begründung, Änderung oder Aufhebung von Rechten oder Pflichten

2. die Feststellung des Bestehens, Nichtbestehens oder des Umfanges von Rechten oder Pflichten

3. die Abweisung von Begehren auf Begründung, Änderung, Aufhebung oder Feststellung von Rechten oder Pflichten sowie das Nichteintreten auf solche Begehren

2. Als Entscheide gelten auch Vollstreckungs- und Zwischenverfügungen.

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