187.13
CH-TG
§ 39 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Rechtspflege der Thurgauischen Landeskirche (Rechtspflegeverordnung) - Frist und Form
Rekurs-, Beschwerde- und Aufsichtsbeschwerdeverfahren - Aufsichtsbeschwerde und Anzeige
§ 39 Rechtspflegeverordnung · Frist und Form
1. Die Aufsichtsbeschwerde ist an keine Frist gebunden.
2. Sie ist schriftlich einzureichen.