187.13
CH-TG
§ 17 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Rechtspflege der Thurgauischen Landeskirche (Rechtspflegeverordnung) - Präsidium
Organisation der Rekurs- und Beschwerdeinstanzen - Die Rekurs- und Beschwerdekommission
§ 17 Rechtspflegeverordnung · Präsidium
1. Der Präsident oder die Präsidentin vertritt die Kommission nach aussen. Er oder sie bestimmt und beaufsichtigt das Kanzleipersonal.
2. Der Präsident oder die Präsidentin führt eine Geschäftskontrolle.